Arbeitslosengeld II


Das Arbeitslosengeld II (kurz „Alg II“, umgangssprachlich „Hartz IV“) stellt einen der Schwer-punkte meiner Tätigkeit dar.

Ich berate und vertrete Sie gern zu allen Fragen des ALG II. Für die Beratung und Vertretung in ALG II-Angelegenheiten verfügt die Kanzlei über aktuelle Literatur und eine umfassende Rechtsprechungsdatenbank. Selbstverständlich ist auch, dass ich mich zu dem Thema fortlau-fend fortbilde, so dass ich Sie stets auf dem aktuellen Stand beraten kann.

Wenn Sie die Beratung oder die Vertretung nicht bezahlen können und auch keine Rechts-schutzversicherung haben, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Beratungshilfe. Bitte besorgen Sie sich bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Beratungshilfeschein und vereinbaren dann telefonisch einen persönlichen Besprechungstermin.

Da die Materie ALG II und die dazu ergangene Rechtsprechung umfangreich und in ihren Fallkonstellationen vielfältig ist möchten ich an dieser Stelle auf weitere Informationen verzichten und Sie auf das Webangebot des Bundessozialgerichts www.bundessozialgericht.de und zudem unter Ausschluss jedweder Haftung für die Inhalte und Links auf die Homepage www.tacheles-sozialhilfe.de verweisen.